Schritte beim Grundstückskauf

Nach dem Sie Ihr Traumhaus oder Traumgrundstück gefunden haben, oftmals unter Zuhilfenahme und der Beratung eines Immobilien-Gutachters der Ihnen den Marktwert-Verkehrswert ermittelt hat sind weitere Dinge vorher zu bedenken:

Der Grundstückskaufvertrag besiegelt den Weg zum Bauplatz oder eigenem Haus. Doch vorher sollten noch einige Punkte beachtet und geprüft werden. Denn sobald der Kaufvertrag vom Notar beurkundet ist, gibt es kein Zurück mehr.

Bevor ein Grundstück auf den neuen Eigentümer übergeht, muss ein Kaufvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Der Bauherrenschutzbund e.V. (BSB) empfiehlt Käufern, vor Unterzeichnung des Vertrags bestimmte Punkte zu prüfen. Denn sobald der Notar den Grundstückskauf besiegelt hat, gibt es keine Widerrufsmöglichkeit mehr. Darauf weist der BSB in einer Pressemitteilung hin.

Grundstückskaufvertrag vor Unterzeichung prüfen

Bevor der Vertrag für den Grundstückskauf beim Beurkundungstermin vom Notar unterzeichnet wird, muss er mindestens zwei Wochen lang ausgehängt werden. Das schreibt das Beurkundungsgesetz vor. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass der Notar ein Interessenvertreter des Käufers ist - obwohl er meist von ihm bezahlt wird. Damit der Vertrag nicht einseitig zugunsten des Verkäufers ausfällt, sollten Käufer ihn ohne Zeitdruck genau prüfen, empfiehlt der BSB. Das kann zum Beispiel über einen Anwalt geschehen.

Als ersten Schritt nennt der BSB die Überprüfung der Personendaten von Käufer und Verkäufer. Dabei sollte auch klar werden, ob der Verkäufer gleichzeitig Grundstückseigentümer ist. Dazu muss der aktuelle Auszug aus dem Grundbuch vorliegen, dessen wichtigste Eckdaten wie Grundstücksgröße sowie Flur- und Flurstücksnummer in den Grundstückskaufvertrag gehören.

Sofern Sie im Vorfeld einen Immobiliengutachter für die Hausbewertung eingeschaltet haben wird der Gutachter dies unter Umständen bereits für Sie geklärt haben.
Auch der baurechtliche Zustand des Grundstücks sollte unter die Lupe genommen werden, empfiehlt der BSB, gegebenenfalls ist eine Bauvoranfrage an das zuständige Bauordnungsamt zu richten wenn eine Bebauung erfolgen soll und kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Wenn das Grundstück nicht der angekündigten Größe entspricht, sollte ein finanzieller Ausgleich vereinbart werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist die Untersuchung der Bodenbeschaffenheit. Der BSB empfiehlt, ein Boden- oder Baugrundgutachten erstellen zu lassen, um sich vor zusätzlichen Baukosten oder späteren Baumängeln zu schützen. In der Regel kann dies durch Spezialgutachter erfolgen.

Lastenfreier Erwerb

Der Notar muss außerdem einen lastenfreien Erwerb sichern. Das bedeutet, dass er dem Käufer gewährleistet, dass das zu erwerbende Baugrundstück frei von öffentlichen Lasten wie Grundsteuer oder Entgelte von Versorgern übergeben wird. Nur was nach Verkauf an Kosten aufläuft, ist vom Käufer zu bezahlen. Wichtig sind auch Angaben zu Wege- und Leitungsrechten von Nachbarn, zu etwaigen Grundschulden oder Hypotheken und den dazu gehörenden Gläubigern. Außerdem ist gegebenenfalls das Baulastenverzeichnis einzusehen, da der Notar dies in der Regel nicht macht.

Baulasten können sich genauso wie Wegerechte wertmindernd auf den Verkehrswert Ihrer Immobilie auswirken wenn z.B. die Bebaubarkeit eingeschränkt wird.

Bei Vertragsabschluss sollten Verbraucher auch die Haftung des Verkäufers sichern. Er sollte die Gewähr dafür übernehmen, dass das Grundstück frei von Mängeln und Baulasten ist, die Wert und Nutzung mindern könnten (siehe hierzu die News : Juni 2009 und März 2009).

In der Regel werden in notariellen Verträgen gesetzliche Rechte des Käufers bei Grundstücksmängeln, wie Rücktritt oder Kaufpreisminderung zugunsten des Verkäufers, ausgeschlossen, was in einem bestimmten Maße auch zulässig ist. Deshalb muss zuvor alles sorgfältig geprüft werden. Nur bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sind nachträgliche Beanstandungen möglich. Der BSB empfiehlt, ein befristetes Rücktrittsrecht zu vereinbaren, sofern sich ein Verdacht bestätigt.

Da der Kauf einer Immobilie i.d.R. die größte Anschaffung in Ihrem Leben darstellt, sollten Sie sorgfältig, ohne Zeitdruck prüfen. Eine Immobilienbewertung /Verkehrswertermittlung durch einen Gutachter im Vorfeld ist daher gut angelegtes Geld und im Verhältnis zur Anschaffung günstig und bewahrt Sie unter Umständen vor einem Fehlkauf.

(Quelle Bauherrenschutzbund und eigene Recherchen)


zurück

Weitere Infos zur Immobilienbewertung:

Grundstücksmarktbericht der Stadt Mainz 2019, Daten und Fakten   (Juni 2019)
Energieausweise aus 2008 und 2009 verlieren ihre Gültigkeit   (März 2019)
Immobilienbewertung und die Erkennung von Bauschäden   (Januar 2019)
Energieausweis-Haftung für Pflichtangaben   (Oktober 2017)
Preisblase bei Immobilien 2017   (Januar 2017)
Wohnimmobilienkreditrichtlinie: WIKR   (Dezember 2016)
Immobilienpreise in Hessen 2015 weiter gestiegen   (Februar 2016)
Tipps zur Vermietung und was Mieter wirklich wollen   (Januar 2016)
Immobilienpreise in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015   (Dezember 2015)
Neuerungen im Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015 in Kraft   (November 2015)
Neuerungen und geplante Änderungen für Immobilieneigentümer in 2015   (Januar 2015)
Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit von der Steuer absetzbar   (Juli 2014)
Die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht   (April 2014)
Das ändert sich für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten im Jahr 2014   (Januar 2014)
Wohntrends 2030   (Dezember 2013)
Problemimmobilien lassen sich aktuell leichter verkaufen   (September 2013)
Neuer Grundstücksmarktbericht der Stadt Mainz für 2012   (August 2013)
Neuer Trend beim Immobilienverkauf - Homestaging   (Mai 2013)
Der Garten-Effekt auf den Immobilienwert   (April 2013)
Augen auf bei der Gutachterwahl!   (März 2013)
Weiterhin kräftige Aufwärtsbewegung der Preise für Wohnimmobilien   (März 2013)
2013: Änderungen im Immobilienbereich   (Januar 2013)
Grundstücksmarktbericht 2012 der Stadt Mainz   (November 2012)
BVS fordert eine gesetzliche Regulierung des Sachverständigenwesens   (August 2012)
Einflussfaktoren bei der Vermarktung von Immobilien   (Juli 2012)
Dämmpflicht von Wohnhäusern nach der ENEV 2009   (Juni 2012)
Immobilienkauf vor dem Hintergrund der Eurokrise in 2012   (April 2012)
Wohnflächenberechnung   (März 2012)
Tipps zum Hauskauf 2012   (Januar 2012)
Kontinuierlich fallende Baufertigstellungszahlen   (Januar 2012)
Einflussfaktoren bei der Vermarktung von Immobilien   (September 2011)
Schritte beim Grundstückskauf   (August 2011)
Ein überregionaler Betriebskostenspiegel begründet keinen Einzelfall   (Juli 2011)
Erbrecht: Hat jemand ein Wohnrecht, so wird das "mitgeerbt"   (Mai 2011)
Fotos im Gutachten sind urheberrechtlich geschützt   (Januar 2011)
Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie   (Juli 2010)
Grundstücksmarktbericht 2010 der Stadt Mainz   (Juni 2010)
EU-Parlament verabschiedet Energieeffizienz-Richtlinie   (Juni 2010)
Neue ImmoWertV tritt ab 01.07.2010 in Kraft   (Mai 2010)
Immobilienblase in Deutschland?   (März 2010)
Mieten steigen in den Ballungsräumen!   (Februar 2010)
2010 Die Mieten in Deutschland steigen weiterhin   (Januar 2010)
Lukas Siebenkotten - Neue Energieeinsparverordnung   (Oktober 2009)
statistisches Bundesamt, Lebenserwartung in Deutschland angestiegen   (September 2009)
Grundstücksmarktbericht 2009 der Stadt Mainz   (August 2009)
Mieter sind zur Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet   (August 2009)
Vermieter muss gewerbliche Tätigkeit in Mietwohnung nicht dulden   (Juli 2009)
Bundesrat stimmt neuer Honorarordnung zu   (Juni 2009)
Pflichten des Verkäufers beim Hausverkauf   (Juni 2009)
HOAI 2009   (Mai 2009)
Energieverbrauch so wichtig wie die Lage?   (Mai 2009)
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)   (Mai 2009)
Mieter dürfen zu kleine Wohnung fristlos kündigen   (Mai 2009)
Novellierung der Wertermittlungsverordnung (WertV)   (April 2009)
Hausverkäufer muss über Asbest aufklären   (März 2009)
Erbschaftsteuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen   (Januar 2009)


Immobilienbewertung - Bürohaus Darmstadt
Immobilienbewertung
Bürohaus Darmstadt

Immobiliengutachten - Mehrfamilienhaus Wiesbaden
Immobiliengutachten
Mehrfamilienhaus Wiesbaden

Immobilienbewertung - Eigentumswohnung Frankfurt
Immobilienbewertung
Eigentumswohnung
Frankfurt
Immobilienbewertung - Einfamilienhaus Darmstadt
Immobilienbewertung
Einfamilienhaus Darmstadt